Aufgrund dieser Diskussion habe ich mir den Abgabevertrag für unseren Buben nochmal durchgelesen:
1. Gute Pflege, keine Misshandlung, tierärztliche Betreuung im Krankheitsfall sind Voraussetzung
2. Unterbringung in der Wohnung mit Familienanschluss, ausnahmsweise Haltung des Hundes im Freien muss von der Orga genehmigt werden. Es ist beschrieben, wie die Schutzhütte ausgestattet sein muss. Auf artgerechte Ernährung, Wasser und genügend Freilauf sind zu achten.
3. Der Hund darf keinesfalls weiterverkauft oder verschenkt werden, sondern muss an die Tierhilfe zurückgegeben werden. Bei Verstoß haben wir eine Vertragsstrafe zu zahlen.
4. Die Tötung des Tieres bedarf der Zustimmung der Tierhilfe. Falls der Hund in dringenden Fällen sofort getötet werden muss, muss eine tierärztliche Bestätigung vorgelegt werden.
5. Wohnungs- und Ortswechsel müssen der Orga mitgeteilt werden.
Sowie noch ein paar allgemeine Punkte.
Wir dürften aber die Eigentümer sein, denn es ist festgehalten, dass, "falls bei einer Überprüfung Zuwiderhandlung festgestellt wird und trotz einmaliger Abmahnung weiter verstoßen wird, die Tierhilfe die Rückübertragung des Eigentums am Tier und die Herausgabe verlangen kann".
In den 10 Jahren, die Lino bei uns ist, wurden wir noch nie "überprüft". Ich bin trotzdem jetzt etwas erstaunt, was wir unterschrieben haben, das war mir gar nicht mehr in Erinnerung. Gut, Dunja, dass du das Thema aufgegriffen hast.
Dorine